Der verbale Antrag eines Winzers, einen Teil seines oben genannten Weinbergsgeländes, das jenseits des Wirtschaftsweges liegt und direkt an die bestehende Bebauung angrenzt, weiter als Baugelände im Flächennutzungsplan zu berücksichtigen, wurde damit begründet, dass durch die Angrenzung an ein zukünftiges Wohngebiet für ihn ein erhöhter Aufwand bei der Bearbeitung entsteht.
Diesem Einzelinteresse stehen die Interessen von 5 Hauseigentümern bzw. 6 Familien gegenüber. Diese würden neben dem Verlust an Wohnqualität durch die jetzt unverbaute Aussicht auch eine erhebliche Wertminderung ihrer Immobilien erfahren, da Immobilien in Randlage automatisch um mindestens 10.000 EUR höher bewertet werden, als gleichwertige Immobilien in Innenlage.
Auch einen Nachteil für die Bewirtschaftung der Weinbergsfläche können wir nicht erkennen, da die Rebzeilen parallel zum Wirtschaftsweg angelegt sind und die Bearbeitung derselben somit unverändert und ohne Einschränkung möglich ist.
Deshalb schlagen wir vor, dass die Möglichkeit der Wohnbebauung an dem oben genannten Wirtschaftsweg endet und stattdessen die Planfläche für Wohnbebauung nach Osten in Richtung des Ortsteils Heßloch um die frei werdende Fläche erweitert wird.
Dies hat den Vorteil, dass in diesem Gebiet am ehemaligen Bahndamm keine Randbebauung existiert und dort die Nachteile, die sich für die Anwohner der Heilgebaumstraße ergeben würden, nicht auftreten können. Weiterhin würden wir damit auch dem Grundsatz Rechnung tragen, die Dorfentwicklung und damit die zukünftige Bebauung so anzulegen, dass die beiden Ortsteile zusammenwachsen.
Somit hätte die Gemeinde bei dieser Vorgehensweise keinen Nachteil: Die frei werdende Fläche stände an anderer Stelle weiter für Wohnbebauung zur Verfügung, die Anwohner der oberen Heilgebaumstraße würden die Vorteile der Randbebauung behalten und die mögliche Wohnbebauung würde in Richtung Heßloch erweitert, also in die Richtung, in die perspektivisch die Weiterentwicklung der Bebauung dieses Gebietes vorgesehen ist.
Ihre SPD- Fraktion im Gemeinderat